Recovery
Unter Recovery verstehen wir alle Massnahmen, die dazu dienen Zahlungsrückstände zu reduzieren oder die Kreditschuld zurückzuführen. Der Recovery Prozess setzt ein, wenn Mahnungen nicht zur erwarteten Zahlung geführt haben.
Am dritten Tag nach Fälligkeit wird dem Schuldner eine Zahlungserinnerung zugestellt. Danach erfolgen gegebenenfalls eine erste und eine zweite Mahnung.
Wir informieren die Anleger über Zahlungsverzögerungen und eingeleitete Massnahmen. Eine erste Information erfolgt, wenn eine Ratenbetreibung eingeleitet wurde.
Wir leiten die Betreibung für die fällige Monatsrate ein.
Falls ein Kredit dem Konsumkreditgesetz unterliegt (Kredite bis CHF 80'000) darf CreditGate24 den Kredit erst kündigen, wenn die ausstehenden Raten mindestens 10% des Kreditbetrages erreichen.
Bei allen anderen Krediten hat CreditGate24 das Recht, den Kredit jederzeit zu kündigen. Wir treffen diesen Entscheid im besten Interesse unserer Anleger.
Ja, für Mahnungen wird ein Deckungsbeitrag für unsere Aufwendungen in Rechnung gestellt. Die Mahngebühren sind in unserem Gebührentarif aufgeführt.
Die Uneinbringlichkeit wird durch CreditGate24 festgestellt, wenn sämtliche getroffenen Massnahmen zur Rückführung der Schuld erfolglos geblieben sind. Das kann z.B. nach Erhalt eines Verlustscheines der Fall sein.
Nein. In diesem Fall tritt die Solidarhaftung in Kraft. Sämtliche Anleger, welche im selben Kredittyp und derselben Ratingstufe investiert haben, übernehmen solidarisch einen Anteil des entstandenen Ausfalls.
Die ausgefallene Kreditsumme (inkl. der Kosten der Rechtsverfolgung) wird im Verhältnis zum totalen Kreditbetrag der gesamten Kreditart und Ratingstufe gesetzt. Der daraus resultierende Prozentsatz wird zur Berechnung des Solidarbeitrages verwendet.
Beispiel:
Ausgefallener Kreditbetrag inkl. Kosten | CHF 7’500 |
Total der Kategorie/Ratingstufe | CHF 1'200’000 |
Ausfall in % | 0.63% |
Jeder Anleger in derselben Kreditkategorie/Ratingstufe wird nun mit 0.63% des Kapitalsaldos seiner Anlage(n) belastet.
Die errechneten Solidaritätsbeiträge werden mit der nächstmöglichen Auszahlung an den Anleger in Abzug gebracht (z.B. Ratenzahlung).
Ansprüche aus Verlustscheinen können während 20 Jahren geltend gemacht werden. Je nach Einschätzung wird CG24 versuchen, Verlustscheine zu verkaufen oder diese zu bewirtschaften.
Diese werden im Verhältnis der seinerzeit geleisteten Solidaritätsbeiträge an die Anleger erstattet. Sollten die Beträge minimal sein, so wird der Betrag einer gemeinnützigen Institution überwiesen.
Der Verkäufer haftet bis zum Zeitpunkt der vollständigen Anlageübertragung (Eingang des Kaufpreises für die Forderung bei CG24) für einen Ausfall eines Kredites desselben Kredittyps und Ratingkategorie der zu verkaufenden Anlage.